Das nationale Warenzeichen « Tourismus und Handicap »
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Einführung des landesweiten Warenzeichens "Tourismus & Handicap"
Das Fremdenverkehrsministerium setzt sich für den gerechten Empfang behinderter Personen ein und sensibilisiert die Tourismusbranche in diesem Sinne.
Dieser Einsatz beginnt mit der Einführung eines landesweiten Warenzeichens, das für die Kundschaft mit besonderen Bedürfnissen gedacht ist. Somit soll für eine zuverlässige Information über den gerechten Zugang für Behinderte in Urlaubs-und Freizeitorte gesorgt werden.
Die Betriebe, die über das neue offizielle Warenzeichnen verfügen, sind nach folgender Grafikcharta leicht zu erkennen :
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Die Betriebe, die über das neue offizielle Zeichnen verfügen, sind nach folgender Grafikcharta genannt :
Für Körperbehinderte ausgerichtete Betriebe.
Für Geistesbehinderte ausgerichtete Betriebe.
Für Sehbehinderte ausgerichtete Betriebe.
Für Hörbehinderte ausgerichtete Betriebe.
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